Gemäß unserer Satzung findet im 1. Quartal eines jeden Jahres eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Bisher haben wir immer Ende Januar zur Mitgliederversammlung des Heimatvereins Steinhausen e.V. eingeladen. Wegen der Corona-Schutzverordnung ist dies aber zurzeit nicht möglich.

Auf eine digitale Versammlung möchten wir vorerst verzichten, da Mitglieder die nicht die technischen Voraussetzungen haben sonst benachteiligt werden.

Aus unserer Sicht haben wir auch keine zwingenden Gründe eine digitale Versammlung zu organisieren.

In einem Schreiben vom 11.01.2021 hat der Westfälische Heimatbund klargestellt,
…, dass der Vorstand nicht verpflichtet ist, die in der
Satzung vorgesehene ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, solange die
Mitglieder sich nicht an einem Ort versammeln dürfen und die Durchführung der
Mitgliedersammlung im Wege der elektronischen Kommunikation für den Verein oder die
Vereinsmitglieder nicht zumutbar ist. … In der Begründung des Gesetzesentwurfes wird angegeben,
dass damit kleinere Vereine gemeint seien, … oder Vereine mit überwiegend älteren Mitgliedern, die nicht bereit oder in der Lage seien, an einer virtuellen Versammlung teilzunehmen.

Die Generalversammlung des Heimatvereins wird somit bis auf weiteres verschoben.